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Blauzungenkrankheit: Anwendung von Impfstoffen durch Eilverordnung gestattet

Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert darüber, dass die Anwendung von mehreren geeigneten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) per Eilverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Wirkung zum 07. Juni 2024 gestattet wurde (s.a. PDF in Downloads).

Interessierte Tierbesitzer, die ihre Tiere impfen lassen möchten, melden sich bitte in der Praxis.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 16. Juni 2024

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